Für viele warturigs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstattwagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden, da sonst bleibende verformungen nicht ausgeschlossen sind.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist oder nur mit dem wagenheber abgestützt wird.
Achtung: durch eine geeignete gummi- oder holzzwischenlage werden beim anheben beschädigungen an der karosserie vermieden.
Aufnahmepunkte für werkstattwagenheber
Es müssen jedoch immer zur sicherung unterstellböcke an den seitlichen punkten - 2 - (für bordwagenheber) verwendet werden. Durch eine geeignete gummioder holzzwischenlage werden beschädigungen vermieden.
Bordwagenheber und hebebühne
Wagenheber - wie in der abbildung gezeigt - an diesen eindrückungen ansetzen, dabei muß der unterholm in die rille des wagenhebers eingreifen.
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite und stabile bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden. Niemals bei angehobenem fahrzeug den motor anlassen und einen gang einlegen, solange auch nur ein antriebsrad am boden steht.